Magistrat beschließt „Elterngeld“ für Pflegeeltern in Bremerhaven

A man wearing glasses and a gray blazer stands in front of a building with a blue entrance labeled 'Stadtverwaltung.' The background features brick walls and a staircase visible through the entrance.
Sozialdezernent Martin Günthner freut sich über die zusätzliche Unterstützung für Pflegeeltern in Bremerhaven.
©Magistratspressestelle / Arnd Hartmann

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat in seiner Sitzung am Mittwoch, dem 10. Dezember 2025, beschlossen, Pflegeeltern eine besondere Wertschätzung aus kommunalen Mitteln zukommen zu lassen: Sie erhalten eine elterngeldähnliche Sonderleistung in Höhe von 350 Euro im Monat.

„Wir planen, das noch im 1. Quartal 2026 umzusetzen. Pflegeeltern leisten einen ganz wichtigen Beitrag dabei, Kindern in Notsituationen ein sicheres, geschütztes Zuhause zu geben, in dem sie gesund und behütet aufwachsen können. Dieses Engagement verdient mehr Wertschätzung“, erklärt Stadtrat Martin Günthner, Dezernent für Soziales, Arbeit, Jugend, Familie und Frauen die Entscheidung.

Die Einführung des Elterngeldes für Pflegeeltern ist Teil des Konzeptes zur Stärkung und Gewinnung von Pflegeeltern, das vom Jugendamt Anfang des Jahres 2025 erarbeitet worden ist. Die Finanzierung aus kommunalen Mitteln erfolgt, weil der Bund keine ausreichende finanzielle Unterstützung für Pflegeeltern vorsieht. Zwar haben Pflegeeltern Anspruch auf Elternzeit, jedoch nicht auf die gesetzlichen Elterngeldregelungen. Stattdessen erhalten Pflegeeltern eine monatliche Pauschale in Höhe von lediglich 430 Euro für die Kosten der Erziehung ihres Pflegekindes.

„Pflegeeltern sind das Fundament unserer Jugendhilfe. Es ist jedoch ein unhaltbarer Zustand, dass das Bundesrecht sie in einer der anspruchsvollsten Phasen, der Betreuung von Kleinkindern, finanziell im Stich lässt“, so Günthner. „Dies führt zu erheblichen Einkommenseinbußen, wenn eine Pflegeperson gezwungen ist, ihre Erwerbstätigkeit zur Betreuung eines Kindes unter drei Jahren vollständig zu unterbrechen. Dieses Ungleichgewicht erschwert massiv die Gewinnung neuer Pflegefamilien.“

Angesichts der Dringlichkeit, die Versorgungslage zu verbessern und zu verhindern, dass Kinder unnötig lange in kostenintensiven, stationären Einrichtungen verbleiben müssen, lehne der Magistrat es ab, auf eine Gesetzesänderung auf Bundesebene zu warten. „Die Verwaltung wird die notwendigen Schritte einleiten, um die monatliche Sonderleistung noch in den ersten drei Monaten des Jahres 2026 anspruchsberechtigten Pflegefamilien zukommen zu lassen“, so Stadtrat Günthner weiter.

Auch für die Stadt sei das eine lohnende Investition. „Die Unterbringung von Kleinkindern in Pflegefamilien ist – neben der pädagogischen Komponente – auch deutlich günstiger als eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung“, erklärt Günthner. So generiere die Vermeidung von nur zwei stationären Unterbringungen pro Jahr Einsparungen, die die gesamten jährlichen Kosten der neuen elterngeldähnlichen Sonderleistung deckten. „Damit ist die Maßnahme nicht nur sozial dringend geboten, sondern dient auch der nachhaltigen Stabilisierung und Entlastung des kommunalen Jugendhilfehaushalts“, so der Stadtrat.

Die Sonderleistung von monatlich 350 Euro ist als freiwillige Leistung der Stadtgemeinde Bremerhaven konzipiert und dient der gezielten Entlastung in der intensiven Frühphase der Aufnahme eines Pflegekindes unter drei Jahren. Die Pauschale wird der hauptbetreuenden Pflegeperson und für eine maximale Dauer von 36 Monaten ab der Aufnahme eines Pflegekindes gewährt. Anspruch auf die Sonderleistung haben Pflegeeltern, die Elternzeit beantragt haben und dafür befristet, vollständig und unbezahlt von ihrer Erwerbstätigkeit freigestellt sind und dies nachweisen können. „Die Leistung ist explizit als Übergangslösung gedacht und entfällt automatisch, sobald eine entsprechende gesetzliche Regelung auf Bundes- oder Landesebene in Kraft tritt“, erklärt Günthner abschließend.

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