Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat in seiner heutigen Sitzung, am 4. Juni 2025, das mögliche Ansinnen des Landes Niedersachsen und der Gesundheitsbehörde Bremen, im Gebäude des ehemaligen AMEOS-Klinikums Bremerhaven-Mitte eine Maßregelvollzugseinrichtung unterzubringen, einstimmig abgelehnt.

„Obgleich ich die Notwendigkeit und Bedeutung von Einrichtungen des Maßregelvollzugs grundsätzlich anerkenne, bewerte ich die Standortwahl in einer verantwortungsbewussten Gesamtabwägung als vollkommen ungeeignet, da die Auswirkungen auf das städtische Umfeld viel zu gravierend sind. Ich freue mich, dass der Magistrat meiner Auffassung vollumfänglich gefolgt ist“, so die Stadträtin Andrea Toense, Dezernentin für Gesundheit. Insbesondere die Nähe des vorgesehenen Standorts zu Schulen, Kindergärten und weiteren sensiblen Einrichtungen wie auch die zentrale Lage im Umfeld eines dicht besiedelten Wohnumfelds sprächen gegen eine Umsetzung des Projekts.

„Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt haben für uns oberste Priorität. Daher halten wir die Ansiedlung eines Maßregelvollzugs an diesem Standort aus stadtplanerischer und sozialer Sicht für nicht vertretbar“, ergänzt Bürgermeister Torsten Neuhoff.

Der Magistrat nimmt mit Verwunderung die Aussage von Gesundheitssenatorin Bernhard zu ihren Bedenken zum Standort zur Kenntnis. Stadträtin Toense war am 20. Mai von einer Mitarbeiterin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) schriftlich über das Ansinnen des Landes Niedersachsen informiert worden. In dem Schreiben wurde sie lediglich gebeten, mitzuteilen, wer innerhalb des Magistrats für die Angelegenheit zuständig sei. „Von der senatorischen Behörde wurden in diesem Schreiben allerdings keinerlei Bedenken mitgeteilt, vielmehr wurde darauf hingewiesen, dass auch das Land Bremen von Plätzen innerhalb der Maßregelvollzugsanstalt des Landes Niedersachsen profitieren könnte“, erklärt Toense. Als erste Reaktion hatte Toense den Magistrat bereits in der vergangenen Sitzung am 21. Mai über die stadtbedeutende Angelegenheit mündlich informiert.

„Der heutige Beschluss beinhaltet nach interner gründlicher Abwägung auch die klare Erwartungshaltung, dass Bremen nicht länger über das ehemalige Ameos-Klinikum als Standortoption für den Maßregelvollzug nachdenkt und keine weiteren Gespräche führt“, so Toense abschließend.