BHV: Magistrat beschließt mehr Flexibilität für Eltern bei Ganztagsbetreuung

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Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 ist der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder in Bremerhaven umgesetzt. Die ersten Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Die Einführung des neuen Ganztagssystems funktioniert. Im Zeitverlauf der ersten Monate hat sich jedoch herausgestellt, dass die Familien unterschiedliche Betreuungsbedarfe haben, gerade in Bezug auf die Betreuungs- und Abholzeiten. 

Daher hat der Magistrat am Mittwoch, dem 7. Oktober 2026, beschlossen, den Eltern die Möglichkeit zu eröffnen, an offenen Ganztagsschulen für einzelne Wochentage unterschiedliche Abholzeiten zu wählen. Vorgesehen ist eine verbindliche Wahl durch die Eltern zwischen den Abholzeiten 15.00 Uhr und 16.00 Uhr sowie einer früheren Abholzeit zwischen 13.00 und 15.00, welche jede Schule individuell für ein Schulhalbjahr festlegt. „Somit werden die unterschiedlichen Lebenssituationen von Familien noch besser berücksichtigt“, erklärt Stadtrat Prof. Dr. Hauke Hilz (Dezernent für Schule und Kultur).

„Mit Beginn des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung – das wohl eins der größten Projekte in der Geschichte deutschen Bildungspolitik darstellt –, war mir klar, dass wir kein statisches Ganztagssystem geschaffen haben“, hebt der Stadtrat hervor. „Um das System in einem ersten Schritt bedarfsgerecht weiterentwickeln zu können, waren wir aber auf die ersten Erfahrungen aus der Praxis angewiesen“, so Hilz weiter. „Hierzu gehören die Rückmeldungen von Eltern aber auch aus den Schulen in Bezug darauf, wieviel Flexibilität vor Ort leistbar ist“, betont Hilz.

Durch die verbindliche Festlegung für ein Schulhalbjahr können Personal, Räume, Mittagessen und pädagogische Angebote weiterhin zuverlässig geplant werden. „Mehr Flexibilität bedeutet für uns nicht weniger Verlässlichkeit. Wir wollen beides miteinander verbinden: Familien sollen ihre Betreuungszeiten stärker an ihrem Alltag ausrichten können, während Schulen und Träger weiterhin die notwendige Planungssicherheit haben“, so Stadtrat Hilz. Dabei wird der vorhandene Betreuungsumfang nicht reduziert. Vielmehr sollen die bestehenden Betreuungszeiten flexibler genutzt und auf die unterschiedlichen Bedarfe der Familien abgestimmt werden.

Auch bei der Ferienbetreuung werden erste Erfahrungen genutzt, um die Abläufe für Familien und Träger weiter zu verbessern. Es wird ein zusätzlicher Anmeldezeitraum für die Oster- und Sommerferien festgelegt. Die Anmelde- und Zahlungsfristen werden teilweise deutlich nach hinten verschoben, sodass Eltern ihren Betreuungsbedarf später festlegen können. Zugleich ist damit weiterhin gewährleistet, dass die Träger die Betreuungsbedarfe rechtzeitig erfassen können und somit die anschließende Planung der Ferienangebote dennoch gelingt.

Quelle: Stadt BHV

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